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   VG Gelsenkirchen, 02.06.2005 - 5 K 246/03   

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https://dejure.org/2005,22481
VG Gelsenkirchen, 02.06.2005 - 5 K 246/03 (https://dejure.org/2005,22481)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 02.06.2005 - 5 K 246/03 (https://dejure.org/2005,22481)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 02. Juni 2005 - 5 K 246/03 (https://dejure.org/2005,22481)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gebot der Rücksichtnahme, Verschließen von Fensteröffnungen, architektonische Selbsthilfe

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BauGB § 34 Abs. 1, BauNVO § 22 Abs. 3
    Gebot der Rücksichtnahme, Verschließen von Fensteröffnungen, architektonische Selbsthilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines nachbarrechtlichen Abwehranspruchs aufgrund der Genehmigungserteilung einer Behörde trotz fehlenden Sachbescheidungsinteresses; Herleitung eines Nachbarschutzes aus einem grundbuchrechtlich gesicherten Lichtrecht; Verletzung des Gebots zur Rücksichtnahme ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2000 - 7 B 178/00

    Einhaltung des Grenzabstandes

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 02.06.2005 - 5 K 246/03
    Rechtlich schützenswert wären die Fensteröffnungen in der Giebelwand, wenn sie entweder bestandskräftig genehmigt wären oder über einen nachhaltigen Zeitraum genehmigungsfähig gewesen wären, vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 17. Februar 2000 - 7 B 178/00 -, BRS 63 Nr. 137.

    Demgegenüber kann derjenige, der in die grenzständige Außenwand seines Hauses Fenster einsetzt, um die baulichen Nutzbarkeiten seines Hauses zu verbessern, grundsätzlich nicht erwarten, dass der Nachbar ausschließlich in seinem Interesse von der Ausnutzung seines Grundstücks im sonst üblichen Maß absieht und einen Grenzabstand einhält, der durch die örtlichen Gegebenheiten nicht zwingend vorgegeben ist, so OVG NRW, Beschluss vom 17. Februar 2000 - 7 B 178/00 -, BauR 2001, S. 77 = BRS 63 Nr. 137.

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 02.06.2005 - 5 K 246/03
    Nachbarschutz kann die Klägerin allenfalls bei Verletzung des im Begriff des "Sich-Einfügens" in § 34 Abs. 1 BauGB verankerten Rücksichtnahmegebotes geltend machen, vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 1981 - 4 C 1.78 - BauR 1981, 354.

    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 13. März 1981, -4 C 1/78-, a.a.O.

  • BVerwG, 11.03.1994 - 4 B 53.94

    Bauplanungsrecht: Bebauung in geschlossener Bauweise und Abstandsflächen nach

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 02.06.2005 - 5 K 246/03
    In einem unbeplanten Gebiet - wie hier - mit teils offener und teils geschlossener Bebauung sind regelmäßig beide Bauweise planungsrechtlich zulässig, BVerwG, Beschluss vom 11. März 1994 - 4 B 53/94 -, BRS 56, Nr. 65.
  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 02.06.2005 - 5 K 246/03
    In diesem Sinne etwa BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 1995 - 4 B 197/94 -, BauR 1995, S. 365 ff. = BRS 57 Nr. 131.
  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 02.06.2005 - 5 K 246/03
    Diese verfahrensrechtliche Befugnis der Behörde hat keine drittschützende Funktion, Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteile vom 11. Mai 1989 - 4 C 1/88 -, BVerwGE 82, 61 ff.; vom 26. März 1976 - 4 C 7/74 -, BVerwGE 50, 282 ff.
  • BVerwG, 17.07.2003 - 4 B 55.03

    Wie laut dürfen Live-Musik-Veranstaltungen sein?

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 02.06.2005 - 5 K 246/03
    Ob jemals eine Baugenehmigung für diese Fenster bestand, deren Vorlage Sache der sich darauf berufenden Klägerin wäre, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 4 B 55.03 -, BauR 2004, 657 ff., konnte im Verfahren nicht aufgeklärt werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2005 - 10 B 157/05

    Beseitigungsanordnung wegen geringfügiger Verschattung des Nachbargrundstücks

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 02.06.2005 - 5 K 246/03
    Entsprechendes hat auch das OVG NRW in seinem Beschluss vom 04. April 2005 im Verfahren 10 B 157/05, worauf sich die Klägerin beruft, nicht vorgenommen.
  • BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88

    Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 02.06.2005 - 5 K 246/03
    Diese verfahrensrechtliche Befugnis der Behörde hat keine drittschützende Funktion, Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteile vom 11. Mai 1989 - 4 C 1/88 -, BVerwGE 82, 61 ff.; vom 26. März 1976 - 4 C 7/74 -, BVerwGE 50, 282 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.1982 - 11 A 1018/80
    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 02.06.2005 - 5 K 246/03
    Der Inhalt der Genehmigung bestimmt sich in erster Linie durch den Bauschein und weiterhin konkretisierend und erläuternd durch die in Bezug genommenen Bauvorlagen und sonstigen Anlagen, die nach dem objektiv zu ermittelnden Regelungsinhalt das betreffende Bauvorhaben ausmachen sollen, vgl. Boeddinghaus/Hahn/Schulte, Bauordnung für das Land Nordrhein- Westfalen - BauO NRW -, Lose Blattsammlung, Stand März 2005, § 75 Rdnr. 126; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - OVG NRW - , Urteil vom 06. Oktober 1982 - 11 A 1018/80 -.
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